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   LSG Baden-Württemberg, 30.03.2010 - L 9 U 3539/08   

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https://dejure.org/2010,121910
LSG Baden-Württemberg, 30.03.2010 - L 9 U 3539/08 (https://dejure.org/2010,121910)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.03.2010 - L 9 U 3539/08 (https://dejure.org/2010,121910)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. März 2010 - L 9 U 3539/08 (https://dejure.org/2010,121910)
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  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2010 - L 9 U 3539/08
    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens abgeleitet werden (vgl. die zusammenfassende Darstellung der Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung im Urteil des BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 = BSGE 96, 196-209 und JURIS).

    Bei mehreren konkurrierenden Ursachen muss die rechtlich wesentliche Bedingung nach dem Urteil des BSG vom 9. Mai 2006 (aaO Rdnr. 15) nicht "gleichwertig" oder "annähernd gleichwertig" sein.

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 18/04 R

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2010 - L 9 U 3539/08
    Der durch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigte Inhalt kann durch andere Beweismittel widerlegt werden (BSG SozR 4-2500 § 44 Nr. 7).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2010 - L 9 U 3539/08
    Die Bemessung der MdE hängt also von zwei Faktoren ab (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 2004, B 2 U 14/03 R in SozR 4-2700 § 56 Nr. 1): Den verbliebenen Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens und dem Umfang der dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten.
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 31/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Arbeitsunfähigkeit - Beendigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2010 - L 9 U 3539/08
    Der Versicherte darf dann auf gleich oder ähnlich geartete Tätigkeiten "verwiesen" werden, wobei aber der Kreis möglicher Verweisungstätigkeiten entsprechend der Funktion des Kranken- bzw. Verletztengeldes eng zu ziehen ist (BSG SozR 4-2700 § 46 Nr. 3 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 12 U 3620/09 KO-A
    In dem beim Landessozialgericht (LSG) Baden- Württemberg anhängigen Berufungsverfahren L 9 U 3539/08 geht es um die Feststellung zusätzlicher Unfallfolgen aus einem Arbeitsunfall sowie die Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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